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RA Eberhard von Radetzky Schwerpunkt Jagdhaftpflicht: Jagdunfall mit Jagdhund und Waffe, Probleme mit der Versicherung, Jäger und Geschädigter, Schadensregulierung |
Frank . Schäfer . v. RadetzkyRechtsanwälte in München
Widenmayerstraße 29 Tel: 089 / 413536-14 |
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JagdhaftpflichtJeder Jäger weiß, dass er eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen muss. Schon der Jagdschein wird erst dann ausgestellt, wenn der Nachweis der Versicherung vorliegt. Dennoch – die Versicherung allein nutzt nur wenig, wenn Sie sich als Jäger in den Paragrafen nicht auskennen. Und wenn es dann zu einem Jagdunfall kommt, in den Ihr Jagdhund verwickelt ist oder Ihr Jagdhund einen Menschen anfällt, Sie mit Ihrer Jagdwaffe gar einen Menschen verletzen, ist kompetenter Rat gefragt. Auf der anderen Seite steht der Geschädigte: Auch derjenige hat Rechte, der durch einen Jagdhund oder eine Jagdwaffe verletzt worden ist. Damit die Versicherung des Jägers den Schaden zum Wohle des Verletzten reguliert, ist Wissen zu Versicherungen notwendig. Als passionierter Jäger und Insider bei Versicherungen kann Rechtsanwalt v. Radetzky sich in beide Seiten versetzen und sie beraten. Wenn Sie als Jäger Probleme mit Ihrer Versicherung haben, weil sie sich weigert, einen Schaden zu regulieren, oder wenn Sie als Geschädigter nicht wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen, weil die Versicherung des Jägers nicht oder in Ihren Augen nur unzureichend den Schaden regulieren will, mailen Sie oder rufen Sie den Anwalt in München an! |
Schwerpunkte
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© 2004-2011 Barbara Frank, RA in München Lehel, Widenmayerstr. 29 Tel.: +49.89.413536-14, E-Mail, Fax siehe Impressum/Kontakt Besuchen Sie ein Internet Marketing SEO-Seminar, wenn auch Ihre Website gefunden werden soll. |
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