RA Barbara Frank, München
Schwerpunkt
Naturschutzrecht

Naturschutz, Bayerisches Naturschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, und Schutzkategorien: Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturdenkmal, Geschützter Landschaftsbestandteil, Gesetzlich geschütztes Biotop, Schutz von Gewässern und Uferzonen, FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat), Vogelschutzgebiet

 

Frank . Schäfer . v. Radetzky

Rechtsanwälte in München

Leuchtenbergring 3

81677 München

Tel: 089 / 413536-14

 Naturschutzrecht: Naturschutz und Landschaftspflege

Naturschutz Bayern: Rechtsanwalt Naturschutzrecht

Das Naturschutzrecht umfasst einen sehr komplexen Bereich. Daher gehören zum Naturschutzrecht alle Rechtsvorschriften, die einen irgendwie gearteten Schutz der Natur, ihrer Erscheinungen oder Bestandteile bezwecken. Baurecht, Waldrecht, Jagdrecht oder  Fischereigesetze berühren den Naturschutz. Es gibt zwar ein Bundesnaturschutzgesetz, jedes Bundesland hat aber eigene Vorschriften. Wer in Bayern ein Problem mit dem Naturschutz hat, sollte sich daher an einen Rechtsanwalt z. B. in München wenden.

Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur" heißt es im Bayerischen Naturschutzgesetz . Nur - manch ein Spaziergänger oder Wanderer nimmt den folgenden Satz nicht wahr: "Bei der Ausübung des Rechts ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen." Und so kommt es zu Problemen: Sie als Landwirt oder Forstwirt können Ihre Flächen nicht so nutzen, wie Sie es dürfen, oder, wenn Sie Jäger oder Fischer sind, können Sie Ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt durchführen. Es kommt zu Problemen mit Nachbarn, Fremden, Pächtern oder Behörden. Jeder Fall ist anders, denn die Natur lässt sich nicht über einen Kamm scheren.

Bayern Naturschutzrecht: Anwalt München

Wenn Sie Grundstückseigentümer sind und Ihr Grundstück unter besonderen Schutz gestellt werden soll, können vielerlei Vorschriften Sie einschränken, je nach dem, welche Schutzgebietsausweisung auf Sie zukommt. Dabei können Sie gleichzeitig von mehreren Kategorien betroffen sein: Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturdenkmal, Geschützter Landschaftsbestandteil, Gesetzlich geschütztes Biotop, Schutz von Gewässern und Uferzonen, FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) oder Vogelschutzgebiet. Jede Schutzgebietskategorie hat eigene Einschränkungen - es versteht sich von selbst, dass wir Sie hier so beraten, dass Sie die Freude an Ihrem Grundstück nicht verlieren!

 

Bei Problemen rund um den Naturschutz arbeitet Rechtsanwältin Barbara Frank in München mit Rechtsanwalt Dr. Max von Petz zusammen, der sich in seiner Doktorarbeit mit dem Vertragsnaturschutz befasste.

 

Naturschutzgesetze

Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur: Bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG

 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege: Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG

 

Foto: Aktiver Naturschutz - Spechtlöcher im Revier von Jagdpächter RA Barbara Frank

Schwerpunkte
RA Barbara Frank:

 

Jagd- & Waffenrecht

Jagdpachtvertrag

Wildschaden

Waffengesetz

Forst- und Landwirtschaftsrecht

Naturschutzrecht

Waldrecht

Umweltrecht

Hygienerecht

Stiftungsrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie haben ein Problem mit dem Naturschutz? Mailen Sie der Kanzlei in München!

 © 2005-06 Barbara Frank, Tel: +49/89/413536-14, E-Mail, Fax siehe Impressum/Kontakt, © Fotos: Dr. med. Sylvia v. Radetzky

 

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