RA Barbara Frank, Anwältin in München
Schwerpunkt Hygienerecht

Lebensmittelhygiene, EU Lebensmittelhygiene-Paket, Sicherheit in der Lebensmittelherstellung, Jäger Sachkunde in Wildpathologie und Produktion und Behandlung von Wildfleisch

Frank . Schäfer . v. Radetzky

Rechtsanwälte in München

Widenmayerstraße 29
80538 München

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Der Jäger - Produzent von Lebensmitteln

Am 1. Januar 2006 trat das so genannte EU-Lebensmittelhygiene-Paket in Kraft. Es regelt unter anderem umfassend die Aufgaben und Pflichten der Jäger, die ihr Wildbret vermarkten und insoweit als Lebensmittelhersteller gelten. Diese EU-Bestimmungen umfassen alle Stufen der Lebens- und Futtermittelherstellung und übertragen die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln auf den Primärproduzenten, d.h. auch auf den Jäger als  Wildbretproduzent.

Daneben gelten weiterhin die EU- Basisverordnungen Nr. 178 / 2002 sowie Nr. 852 bis 854 / 2004. So hat beispielsweise der Revierinhaber, der Wild oder Wildfleisch an einen Wildverarbeitungsbetrieb verkauft oder in größeren Mengen in den Verkehr bringt, nunmehr eine gewisse Sachkunde auf dem Gebiet der Wildpathologie sowie der Produktion und Behandlung von Wildfleisch nachzuweisen.

Sie als Jäger haben Probleme mit dem Nachweis Ihrer Sachkunde in der Behandlung von Wildfleisch oder dem Verkauf Ihres Wildbrets? Rufen Sie Rechtsanwältin Barbara Frank an. Als Revier-Inhaberin kennt sie sich in allen Belangen rund um das erlegte Wild aus!

Schwerpunkte
RA Barbara Frank:

 

Jagd- & Waffenrecht

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